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Vorsorgewohnung Prognoserechnung

Prüfen Sie, ob Ihre Vorsorgewohnung innerhalb des gesetzlichen Prognosezeitraums einen steuerlichen Totalüberschuss erzielt — und damit keine Liebhaberei im Sinne der LVO darstellt.

Live Finanzieren § 2 Abs. 4 LVO Stand: Mai 2026
Aktueller Kreditzins (fix, Neugeschäft)
3,58 % p.a.
OeNB · Stand Dezember 2025

Kaufdaten

№ 01
EUR
%
%

Finanzierung

№ 02
%
%
Jahre

Vermietung

№ 03
EUR
%
%

Laufende Kosten

№ 04
EUR
% d. Miete
EUR

Prognosezeitraum

№ 05

Jahresweise Prognose

Jahr Mieteinnahmen ./. Leerstand ./. Verwaltung ./. Instandh. ./. Sonstige WK ./. AfA ./. Zinsen = Ergebnis Kumuliert
Kumuliertes steuerliches Ergebnis
№ 02 Methode

So funktioniert die Prognose.

Bei der Vermietung von Eigentumswohnungen nimmt das Finanzamt gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 der Liebhabereiverordnung (LVO) grundsätzlich Liebhaberei an. Diese Vermutung kann widerlegt werden, wenn innerhalb des Prognosezeitraums ein steuerlicher Totalüberschuss zu erwarten ist — nachgewiesen durch eine Prognoserechnung.

Seit dem Konjunkturpaket 2024 beträgt der Prognosezeitraum für die „kleine Vermietung" 25 Jahre ab Vermietungsbeginn (bzw. max. 28 Jahre ab erstem Aufwand). Für die „große Vermietung" gelten 30 Jahre (bzw. max. 33 Jahre). Der Rechner bildet die jährlichen Einnahmen (Miete abzüglich Leerstand) und die Werbungskosten (AfA, Finanzierungszinsen, Verwaltung, Instandhaltung) über den gesamten Zeitraum ab.

Die AfA beträgt pauschal 1,5 % p.a. auf den Gebäudeanteil des Nettokaufpreises. Als Werbungskosten absetzbar sind nur die Zinsen des Kredits, nicht die Tilgung. Die Mieteinnahmen werden jährlich um die angenommene Indexsteigerung (VPI) erhöht.

№ 01

Daten eingeben

Kaufpreis, Finanzierung und erwartete Miete. Die OeNB-Zinsen werden automatisch vorbelegt.

№ 02

Prognose berechnen

Der Rechner erstellt die jahresweise Aufstellung der Einnahmen und Werbungskosten über den gesamten Prognosezeitraum.

№ 03

Ergebnis prüfen

Totalüberschuss und Wende-Jahr ablesen. Bei negativem Ergebnis: Parameter anpassen oder Steuerberater kontaktieren.

№ 03 Quellen & Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage § 1 Abs. 2 Z 3 LVO 1993 · § 2 Abs. 4 LVO · § 28 EStG · § 16 Abs. 1 Z 8 lit. d EStG (AfA) · Konjunkturpaket 2024
Letzte Aktualisierung Monatlich automatisch · zuletzt Mai 2026
Rechtlicher Hinweis. Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung. Die Prognoserechnung ersetzt keine individuelle Erstellung durch eine:n Steuerberater:in, die dem Finanzamt vorgelegt wird. Tatsächliche steuerliche Ergebnisse können aufgrund von Mietausfällen, Zinsänderungen, Gesetzesnovellen oder individuellen Umständen abweichen. Im Zweifel ist eine qualifizierte Beratung anzuraten.