Start/ Tools/ Grunderwerbsteuer

Grunderwerb­steuer berechnen

Grunderwerbsteuer nach § 7 GrEStG sofort ermitteln: Stufentarif im Familienkreis (0,5 / 2,0 / 3,5 %), Regelsatz 3,5 % am freien Markt und Sonderfälle bei Erbschaft, Schenkung und Betriebsübergabe.

Aktuell Kauf & Steuer § 7 GrEStG · § 26a GGG Stand: Mai 2026
Stufentarif Familienkreis
0,5 / 2,0 / 3,5 %
bis 250.000 / bis 400.000 / darüber · § 7 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG

Erwerbsart

№ 01
Wer gehört zum begünstigten Familienkreis?
Der Stufentarif gilt für Übertragungen zwischen Personen im Familienkreis nach § 26a Abs 1 Z 1 GGG:
  • Ehegatten und eingetragene Partner (auch bei Auflösung)
  • Lebensgefährten mit gemeinsamen Hauptwohnsitz (oder gehabt)
  • Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkel, Urenkel)
  • Stief-, Wahl- oder Pflegekinder und deren Kinder, Ehegatten oder eingetragene Partner
  • Geschwister, Nichten und Neffen des Übergebers
Nicht begünstigt: Onkel/Tante, Schwager/Schwägerin, Cousin/Cousine, Stiefgeschwister.

Bemessungsgrundlage

№ 02
EUR
EUR
Teilentgeltlicher Erwerb. Die Gegenleistung liegt zwischen 30 % und 70 % des Grundstückswerts. Der Erwerb wird in einen entgeltlichen Teil (3,5 %) und einen unentgeltlichen Teil (Stufentarif) gesplittet.
№ 02 Methode

So wird die GrESt berechnet.

Die Grunderwerbsteuer fällt bei jedem Erwerb einer inländischen Liegenschaft an — bei Kauf, Schenkung, Erbschaft oder Tausch. Der Regelsatz beträgt 3,5 % der Gegenleistung (meist Kaufpreis). Bei unentgeltlichen Übertragungen im Familienkreis gilt stattdessen ein progressiver Stufentarif auf den Grundstückswert.

Bei teilentgeltlichen Erwerben im Familienkreis (Gegenleistung zwischen 30 % und 70 % des Grundstückswerts) wird der Vorgang gesplittet: Der entgeltliche Teil wird mit 3,5 % besteuert, der unentgeltliche Teil nach dem Stufentarif. Liegt die Gegenleistung unter 30 %, gilt der gesamte Erwerb als unentgeltlich; über 70 % als vollständig entgeltlich.

GrundstückswertSteuersatz
bis 250.000 EUR0,5 %
250.001 – 400.000 EUR2,0 %
ab 400.001 EUR3,5 %
№ 01

Erwerbsart wählen

Kauf, Familienübertragung, Erbschaft, Schenkung oder Betriebsübergabe — jede hat eigene Regeln für Steuersatz und Bemessungsgrundlage.

№ 02

Werte eingeben

Kaufpreis oder Grundstückswert eintragen. Bei Familienübertragungen optional die Gegenleistung für die Teilentgeltlichkeits-Prüfung.

№ 03

Ergebnis prüfen

Aufschlüsselung nach Stufen nachvollziehen und bei Familienübertragung die Ersparnis gegenüber dem Regelsatz sehen.

№ 03 Quellen & Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage § 7 GrEStG 1987 · § 4 GrEStG · § 3 Abs 1 Z 2 GrEStG · § 26a GGG
Letzte Aktualisierung Bei Gesetzesänderung · Stufentarif seit 1. Jänner 2016
Rechtlicher Hinweis. Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung auf Basis der aktuellen Gesetzeslage. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Insbesondere bei teilentgeltlichen Erwerben, Share Deals, Betriebsübergaben und der Zusammenrechnung von Vorerwerben ist eine individuelle Prüfung durch qualifizierte Berater:innen erforderlich.