Die Grunderwerbsteuer fällt bei jedem Erwerb einer inländischen Liegenschaft an — bei Kauf, Schenkung, Erbschaft oder Tausch. Der Regelsatz beträgt 3,5 % der Gegenleistung (meist Kaufpreis). Bei unentgeltlichen Übertragungen im Familienkreis gilt stattdessen ein progressiver Stufentarif auf den Grundstückswert.
Bei teilentgeltlichen Erwerben im Familienkreis (Gegenleistung zwischen 30 % und 70 % des Grundstückswerts) wird der Vorgang gesplittet: Der entgeltliche Teil wird mit 3,5 % besteuert, der unentgeltliche Teil nach dem Stufentarif. Liegt die Gegenleistung unter 30 %, gilt der gesamte Erwerb als unentgeltlich; über 70 % als vollständig entgeltlich.
| Grundstückswert | Steuersatz |
|---|---|
| bis 250.000 EUR | 0,5 % |
| 250.001 – 400.000 EUR | 2,0 % |
| ab 400.001 EUR | 3,5 % |