Nach § 16b MRG muss der Vermieter eine Barkaution fruchtbringend auf einem Sparbuch veranlagen. Bei Rückgabe stehen dem Mieter die Kaution samt den erzielten Zinsen zu. Der Rechner verwendet branchenübliche Sparbuchzinsen für täglich fällige Einlagen — das ist der Maßstab, den Schlichtungsstellen und Gerichte in der Praxis heranziehen.
Die Berechnung erfolgt taggenau mit Zinseszins (jährliche Kapitalisierung am 31.12.). Für jeden Kalenderjahresabschnitt wird der jeweilige historische Durchschnittszins verwendet. Die Kapitalertragsteuer (KESt) von 25 % wird auf die Bruttozinsen berechnet. Bei abweichenden Vereinbarungen oder höherer Verzinsung kann der Fixzins-Modus genutzt werden.