Die Betriebskosten werden anteilig auf alle Objekte (Wohnungen, Geschäftslokale, Stellplätze etc.) verteilt. Als Verteilungsschlüssel dient entweder der Nutzwert gemäß § 19 WEG (bei Wohnungseigentum) oder die Nutzfläche in m² gemäß § 17 MRG (bei Mietobjekten).
Der Anteil jedes Objekts ergibt sich aus dem Verhältnis seines Schlüsselwerts zur Gesamtsumme aller Schlüsselwerte. Über die Importfunktion können Daten direkt aus einem Grundbuchsauszug (GBA) oder einer Zinsliste übernommen werden.