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Mietzins-Check

Welches Mietzinsregime gilt für Ihre Wohnung? Beantworten Sie in wenigen Schritten Fragen zu Gebäude, Baujahr und Mietvertrag — und erfahren Sie, ob der Richtwert-, Kategorie- oder freie Mietzins zur Anwendung kommt.

Aktuell Mietrecht § 1 MRG · RichtWG Stand: Mai 2026
Richtwert Wien (ab 1.4.2026)
6,74 €/m²
Statistik Austria · wirksam ab 1. April 2026

Art des Mietobjekts

Schritt 1 / 6

Gebäudestruktur

Schritt 2 / 6

Eigentumsstatus

Schritt 3 / 6

Baujahr / Baubewilligung

Schritt 4 / 6

Wohnbauförderung

Schritt 5 / 6

Mietvertrag & Bundesland

Schritt 6 / 6
№ 02 Methode

So funktioniert der Check.

Der Mietzins-Check prüft schrittweise die Kriterien des § 1 MRG (Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes), des Richtwertgesetzes und der Kategoriebeträge nach § 15a MRG. Anhand von Gebäudeart, Baujahr, Eigentumsstatus, Förderstatus und Vertragsdatum wird ermittelt, ob die Wohnung dem Voll-, Teilanwendungsbereich oder einer Vollausnahme unterliegt.

Im Vollanwendungsbereich gelten bei Verträgen ab 1.3.1994 die Richtwerte, bei älteren Verträgen (1982–1994) die Kategoriebeträge. Liegt nur Teilanwendung oder eine Vollausnahme vor, ist der Mietzins frei vereinbar — beschränkt nur durch Wucher und Laesio enormis.

№ 01

Fragen beantworten

6 Fragen zu Gebäude, Baujahr, Eigentum, Förderung und Mietvertrag.

№ 02

Regime ermitteln

Die Logik prüft den MRG-Anwendungsbereich und das passende Mietzinsregime.

№ 03

Ergebnis verstehen

Richtwert, Kategorie oder frei — mit aktuellem Betrag je m² und Bundesland.

№ 03 Quellen & Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage § 1 MRG (Anwendungsbereich) · § 16 MRG (Mietzinsbildung) · Richtwertgesetz BGBl. Nr. 800/1993
Letzte Aktualisierung Jährlich zum 1. April · aktuelle Werte ab 1.4.2026
Rechtlicher Hinweis. Dieser Check liefert eine unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis der angegebenen Kriterien. Die tatsächliche rechtliche Beurteilung hängt von vielen weiteren Faktoren ab (z. B. Dachbodenausbau, Rückzahlung von Förderdarlehen, Sonderregelungen nach WGG). Im Zweifel ist eine individuelle Prüfung durch eine Mietervereinigung, Rechtsanwaltskanzlei oder Schlichtungsstelle anzuraten.