Der Mietzins-Check prüft schrittweise die Kriterien des § 1 MRG (Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes), des Richtwertgesetzes und der Kategoriebeträge nach § 15a MRG. Anhand von Gebäudeart, Baujahr, Eigentumsstatus, Förderstatus und Vertragsdatum wird ermittelt, ob die Wohnung dem Voll-, Teilanwendungsbereich oder einer Vollausnahme unterliegt.
Im Vollanwendungsbereich gelten bei Verträgen ab 1.3.1994 die Richtwerte, bei älteren Verträgen (1982–1994) die Kategoriebeträge. Liegt nur Teilanwendung oder eine Vollausnahme vor, ist der Mietzins frei vereinbar — beschränkt nur durch Wucher und Laesio enormis.