Die Höchstprovision für Immobilienmakler in Österreich ist in der Immobilienmaklerverordnung (IMV, BGBl II 1996/297 idgF) geregelt. Beim Kauf staffelt die IMV nach Kaufpreis: bis 36.336,42 € gelten maximal 4 %, zwischen 36.336,42 € und 48.448,51 € eine Pauschale von 1.453,46 €, ab 48.448,51 € maximal 3 % — jeweils netto je Partei, zuzüglich 20 % USt.
Bei der Wohnungsmiete gilt seit 1. Juli 2023 das Bestellerprinzip (§ 17a MaklerG, BGBl I 2023/11): Der Erstauftraggeber zahlt die Provision. Die Obergrenzen richten sich nach der Befristung — bis 3 Jahre: 1 BMM, darüber oder unbefristet: 2 BMM. Ist der Makler gleichzeitig Hausverwalter, gelten reduzierte Sätze (½ BMM bzw. 1 BMM). Bei der Geschäftsraummiete beträgt die Obergrenze 3 BMM je Partei unabhängig von der Befristung; das Bestellerprinzip gilt hier nicht.