Start/ Tools/ Maklerprovisionsrechner

Makler­provisions­rechner Österreich

Gesetzliche Obergrenzen der Maklerprovision bei Kauf, Miete und Erstbezug. Berechnung nach IMV-Staffelung, mit Berücksichtigung des Bestellerprinzips seit 1. Juli 2023.

Live Kauf & Steuer § 15–20 IMV · § 17a MaklerG Stand: Mai 2026
Bestellerprinzip
seit 1.7.2023
Bei Wohnungsmiete zahlt der Erstauftraggeber · § 17a MaklerG

Art des Geschäfts

№ 01

Kaufpreis

№ 02
EUR
№ 02 Methode

So funktioniert es.

Die Höchstprovision für Immobilienmakler in Österreich ist in der Immobilienmaklerverordnung (IMV, BGBl II 1996/297 idgF) geregelt. Beim Kauf staffelt die IMV nach Kaufpreis: bis 36.336,42 € gelten maximal 4 %, zwischen 36.336,42 € und 48.448,51 € eine Pauschale von 1.453,46 €, ab 48.448,51 € maximal 3 % — jeweils netto je Partei, zuzüglich 20 % USt.

Bei der Wohnungsmiete gilt seit 1. Juli 2023 das Bestellerprinzip (§ 17a MaklerG, BGBl I 2023/11): Der Erstauftraggeber zahlt die Provision. Die Obergrenzen richten sich nach der Befristung — bis 3 Jahre: 1 BMM, darüber oder unbefristet: 2 BMM. Ist der Makler gleichzeitig Hausverwalter, gelten reduzierte Sätze (½ BMM bzw. 1 BMM). Bei der Geschäftsraummiete beträgt die Obergrenze 3 BMM je Partei unabhängig von der Befristung; das Bestellerprinzip gilt hier nicht.

№ 01

Geschäftsart wählen

Kauf, Wohnungsmiete oder Geschäftsraummiete — je nach Art gelten unterschiedliche Obergrenzen und Regeln.

№ 02

Betrag eingeben

Kaufpreis oder Bruttomonatsmiete. Die Staffelung und das Bestellerprinzip werden automatisch berücksichtigt.

№ 03

Ergebnis prüfen

Aufschlüsselung mit Netto, USt und Brutto. Bei Doppelmaklerei auch die Gegenseite und Gesamtbelastung.

№ 03 Quellen & Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage § 15–20 IMV (BGBl II 1996/297 idgF) · § 17a MaklerG (BGBl I 2023/11) · § 5, § 7 MaklerG
Letzte Aktualisierung Manuell bei Gesetzesänderung · zuletzt Mai 2026
Rechtlicher Hinweis. Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung auf Basis der gesetzlichen Höchstsätze gemäß IMV und MaklerG. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die tatsächliche Provision kann niedriger vereinbart sein — die dargestellten Werte sind gesetzliche Obergrenzen, keine Fixpreise. Im Streitfall ist eine individuelle Prüfung durch qualifizierte Berater:innen anzuraten.