Der Rechner ermittelt auf Basis von Vertragsbeginn, Laufzeit, MRG-Anwendungsbereich und Vermietertyp den Endtermin des befristeten Mietvertrags. Er prüft, ob die vereinbarte Befristungsdauer die gesetzliche Mindestdauer einhält (seit 1.1.2026: fünf Jahre bei Unternehmer-Vermietern, drei Jahre bei privaten Kleinvermietern) und ob die Befristung damit wirksam ist.
Zusätzlich wird der frühestmögliche Kündigungstermin durch den Mieter berechnet (nach Ablauf eines Jahres der vereinbarten oder verlängerten Vertragsdauer, mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Monatsletzten). Bei stillschweigender Verlängerung zeigt der Rechner die automatische Verlängerungsdauer und den Zeitpunkt der Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag.