Die Gebührenbefreiung läuft aus

Seit März 2022 waren die Gebühren für die Eintragung von Pfandrechten und die Grundbucheintragung selbst in Österreich nicht zu zahlen. Diese Massnahme sollte den Immobilienerwerb während der Teuerungskrise erleichtern. Mit dem 30. Juni 2026 endet diese temporäre Regelung ersatzlos. Ab 1. Juli 2026 werden diese Gebühren wieder in vollem Umfang fällig.

Was kostet die Rückkehr zur Normalgebühr?

Bei der Grundbucheintragung und der Pfandrechtseintragung handelt es sich um obligatorische Verfahrensschritte beim Immobilienerwerb. Die genauen Gebührensätze orientieren sich an den Gerichtsgebührenbestimmungen und staffeln sich nach dem Kaufpreis oder dem Darlehensumfang.

Für Käufer mit Bankfinanzierung ist die Pfandrechtseintragung unvermeidbar. Die Bank sichert sich dadurch die Grundschuld ab. Die Grundbucheintragung des neuen Eigentums ist ebenfalls zwingend erforderlich. Beide Eintragungen werden beim zuständigen Gericht beantragt und kosten ohne entsprechende Gebührenbefreiung wieder regulär.

● Praxis-Hinweis

Wichtig: Die Kosten fallen unabhängig davon an, ob Eigenkapital oder Fremdmittel zur Finanzierung eingesetzt werden. Sie gehören zu den unvermeidbaren Nebenkosten beim Immobilienkauf und müssen bei der Finanzierungsplanung berücksichtigt werden.

Praktische Konsequenzen für Erwerber

Immobilienerwerber, die ihren Kaufvertrag nach dem 30. Juni 2026 unterzeichnen, werden mit den regulären Grundbucheintragungsgebühren belastet. Dies erhöht die Gesamtkaufnebenkosten spürbar. Zusätzlich entfallen die bisherigen Ersparnisse bei den Pfandrechtsgebühren, sofern eine Kreditfinanzierung erfolgt.

Wer einen Kaufabschluss plant, sollte die zeitliche Perspektive berücksichtigen. Die Abwicklung von Kaufvertrag bis zur endgültigen Grundbucheintragung dauert typischerweise mehrere Wochen bis Monate. Ein Abschluss vor Ende Juni 2026 ermöglicht noch die Gebührenbefreiung, falls die Eintragungen bis dahin erfolgen.

● Praxis-Hinweis

Handlungsempfehlung: Notare und Makler sollten Kaufinteressenten transparent über diesen Kostensprung informieren und die gesamten Nebenkosten unter Berücksichtigung der neuen Gebührenpflicht ab 1. Juli 2026 kalkulieren.

Fazit

Die Rückkehr zur Gebührenpflicht ab 1. Juli 2026 stellt einen nicht unerheblichen Kostenfaktor dar. Käufer sollten ihre Erwerbspläne und Finanzierungen entsprechend zeitig anpassen. Eine frühzeitige Beratung durch Notare und Kreditinstitute ist empfohlen, um vollständige Kostentransparenz zu schaffen.

Quellen
  • Bundesministerium für Justiz (Gebührenregelungen)
  • Österreichische Notariatskammer
  • Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA